Zelter-Plakette

Auszeichnung des Bundespräsidenten für seit 100 Jahren wirkende Chöre

Die Zelter-Plakette wurde im Jahr 1956 „als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben“ (Stiftungserlass vom 7. August 1956) von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet.

Die auffällig ovale Plakette ist 13,5 x 15,5 cm groß und zeigt auf der Vorderseite das Porträt Carl Friedrich Zelters (1758-1832). Auf der Rückseite befindet sich der Bundesadler mit der Umschrift „Für Verdienste um Chorgesang und Volkslied“. Die Plakette wird zusammen mit einer Urkunde überreicht.

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester – hervorgegangen aus der zuvor entsprechend beauftragten Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände – ist Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses und koordiniert damit das Antragsverfahren zur Verleihung der Zelter-Plakette

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Hier: Frist für das Antragsverfahren – Zelterplakette

Die Zelter-Anträge für 2024 müssen in diesem Jahre – wie in den Vorjahren auch, bis zum 30. April  beim Deutschen Chorverband vorliegen. Es zählt der Eingangsstempel, nicht der Poststempel. Das heißt im Umkehrschluß, dass diese Anträge spätestens am 31. März dieses Jahres beim Chorverband der Pfalz vorliegen müssen. Auch hier gilt der Eingangsstempel. Diese werden dann, nach kurzer Prüfung, an den DCV weitergeleitet. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter:

Zelter-Plakette | BMCO (bundesmusikverband.de)

Der Bundesmusikverband Chor und Orchester (BMCO), bei dem die Geschäftsstelle des Empfehlungsausschusses zur Verleihung der Zelter-Plakette angesiedelt ist, plant, das Antragsverfahren für die Plakette langfristig zu digitalisieren. Weitere Informationen folgen in Kürze.