Zur Förderung der Mitgliedsvereine stehen Mittel aus Erlösen der GlücksSpirale, Lotto Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

Gefördert werden folgende Aktivitäten:

  • Förderung besonderer musikalischer Projekte von Erwachsenen- und Kinderchören
  • Förderung von Chorproben-Wochenenden

(unter der Voraussetzung, dass die Proben mit dem eigenen Chorleiter abgehalten werden und es sich um einen externen Probeort mit Übernachtung handelt)

  • Kauf von Instrumenten
  • Kauf von Bühnentechnik

(keine Podeste!)

  • Chorreisen von Kinder- und Jugendchören

(unter der Voraussetzung, dass es sich um eine Reise mit mindestens einem Auftritt und Übernachtung handelt)

Förderfähig sind Mitglieder im Chorverband der Pfalz (CVdP)

  • Die mindestens seit einem Jahr bestehen (Nachweis über Bestandsmeldung) und
  • Aktivitäten entwickelt haben, die dem Satzungszweck des CVdP entsprechen und
  • die die Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes nachweisen können (aktuell gültiger Bescheid ist dem Antrag beizufügen)

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl an Mitgliedsvereinen im Chorverband der Pfalz e.V. sowie der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel pro Mitgliedsverein und pro Jahr maximal eine Förderung aus Mitteln der GlücksSpirale/ähnliche Förderung oder ein Chor-Coaching in Anspruch genommen werden kann.

Anträge auf Förderungen müssen vor (mindestens 4 Wochen) der Durchführung der Maßnahme/des Projektes oder Anschaffung gestellt werden. Es empfiehlt sich je Antragszeitraum eine möglichst frühzeitige Antragsstellung, da Bezuschussungen nur möglich sind, solange Mittel vorhanden sind. Anträge sind zu folgenden Fristen einzureichen:

im Antragszeitraum 01.10.-31.12. eines Jahres für 01.01.-31.03. (Folgejahr)
im Antragszeitraum 01.01.-31.03. eines Jahres für 01.04.-30.06. (lfd. Jahr)
im Antragszeitraum 01.04.-30.06. eines Jahres für 01.07.-30.09. (lfd. Jahr)
im Antragszeitraum 01.07.-30.09. eines Jahres für 01.10.-31.12. (lfd. Jahr)

Eine Antragsstellung außerhalb der o.g. Fristen (Antragszeiträume) ist nicht zulässig. Diese Anträge müssen leider zurückgewiesen werden.

Die jeweiligen Antragsteller erhalten eine Mitteilung darüber, ob der Antrag berücksichtigt wurde und in welcher Höhe sich die Förderung beläuft. Die Auszahlung des bewilligten Betrags erfolgt nach der Maßnahme/Projekt oder Anschaffung auf der Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben durch entsprechende Rechnungen und Belege und grundsätzlich erst dann, wenn der Chorverband über die notwendigen Mittel verfügt. Die Abrechnungen sollten spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Maßnahme/des Projektes dem Chorverband vorgelegt werden. Dies kann per Mail oder Post erfolgen. (digital per Mail bevorzugt)
Bei Werbemaßnahmen, bei Durchführung des Projektes/Konzertes und bei der Berichterstattung ist auf die Förderung durch den Chorverband der Pfalz bzw. der GlücksSpirale hinzuweisen. Entsprechende Logos werden den Vereinen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht beachtet werden, behält sich der Chorverband vor, die genehmigte Förderung zurück zu nehmen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Chorverband der Pfalz e.V. entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.

Bitte die nachstehenden Formulare ausfüllen

und (per E-Mail antrag@chorverband-der-pfalz.de) einreichen:

>>Allgemeine Richtlinien zum Antrag auf Förderung musikalischer Projekte und sonstiger Förderungen

>>CVdP Hauptantrag Förderungen aus Mitteln der Glücksspirale

>>CVdP Anlage 1 zu Hauptantrag

>>CVdP Anlage 2 zu Hauptantrag

>>CVdP Anlage 3 zu Hauptantrag