DCV handelt neuen GEMA-Vertrag für seine Chöre aus

Rückwirkend zum 1. Januar 2015 gilt für die Mitgliedsverbände des Deutschen Chorverbandes ein neuer GEMA-Gesamtvertrag. Der DCV handelte für seine Mitglieder eine Änderung des Abrechnungsverfahrens und zusätzlich zu den bislang schon gewährten 20 Prozent Rabatt für die von den Geschäftsstellen geleistete Verwaltungsbeihilfe einen Kultur-Rabatt von nochmals zwölf Prozent aus. Insgesamt sparen die DCV-Chöre damit rund 130.000 Euro im Jahr an GEMA-Gebühren für ihre öffentlichen Auftritte und Konzerte. Die Zustimmung zum Vertrag wurde von den Präsidenten der DCV-Mitgliedsverbände am Rande des Chorverbandstages Mitte Juni in Stuttgart erteilt.

Anmeldung einer Veranstaltung bei der GEMA :

Ab sofort sind alle GEMA-Meldungen für chorische oder gesellige Veranstaltungen 

über das OVERSO-System einzureichen.

Nachstehend finden Sie ein entsprechendes Handout in PDF-Form für die Erstellung einer solchen Meldung :

>>Handout Gema Meldung

 

Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle :
Geschäftsstelle – Chorverband der Pfalz e.V. (chorverband-der-pfalz.de)