DCV handelt neuen GEMA-Vertrag für seine Chöre aus
Rückwirkend zum 1. Januar 2015 gilt für die Mitgliedsverbände des Deutschen Chorverbandes ein neuer GEMA-Gesamtvertrag. Der DCV handelte für seine Mitglieder eine Änderung des Abrechnungsverfahrens und zusätzlich zu den bislang schon gewährten 20 Prozent Rabatt für die von den Geschäftsstellen geleistete Verwaltungsbeihilfe einen Kultur-Rabatt von nochmals zwölf Prozent aus. Insgesamt sparen die DCV-Chöre damit rund 130.000 Euro im Jahr an GEMA-Gebühren für ihre öffentlichen Auftritte und Konzerte. Die Zustimmung zum Vertrag wurde von den Präsidenten der DCV-Mitgliedsverbände am Rande des Chorverbandstages Mitte Juni in Stuttgart erteilt.
Anmeldung einer Veranstaltung bei der GEMA :
Ab sofort sind alle GEMA-Meldungen für chorische oder gesellige Veranstaltungen
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Nachstehend finden Sie ein entsprechendes Handout in PDF-Form für die Erstellung einer solchen Meldung :
- Liste aller Tarife für die Nutzung von Musik auf der Internetseite der GEMA
- Details Tarif U-K (PDF)
- Details Tarif U-V (PDF)
- Details Tarif VR-OD 10 (PDF)
- Formular zur Musiknutzung auf Internetseiten (PDF)
- Werk-Datenbank der GEMA zur Urheber- und Verlagsrecherche
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle :
Geschäftsstelle – Chorverband der Pfalz e.V. (chorverband-der-pfalz.de)